Was sind Kontraindikationen?
Als Kontraindikationen (auch: Gegenanzeige) bezeichnet man Gründe, die gegen eine bestimmte Maßnahme (hier den Einsatz von Hypnose) sprechen, weil sich hierdurch der Zustand eines Klienten mit großer Wahrscheinlichkeit verschlechtern würde.
Wenn Sie an Epilepsie, einer Thrombose, leiden oder kürlich einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben,
einer Persönlichkeitsstörung, endogenen Depressionen (in Abgrenzung der reaktiven Depression auf Dysfunktionen im Gehirn zurück zu führen, nicht auf bestimmte Lebensereignisse) oder einer Psychose leiden, leiden, wird die Hypnose bei Ihnen nahezu wirkungslos sein; deshalb möchte ich von einer Behandlung absehen. , einer Psychose
Absolut ausgeschlossen ist die Anwendung hypnotischer Trance für Personen mit folgenden Merkmalen
Thrombose
Die Hypnose eine stark entspannende Wirkung hat, kann dies zu einer deutlichen Weitung der Blutgefäße im Körper führen, was zu einem Verrutschen des Thrombus' und sodann im schlimmsten Fall zu einer lebensgefährlichen Embolie führen könnte. Ähnlich verhält es sich bei einem kürzlich erlittenen Schlaganfall oder Herzinfarkt.
Epilepsie
zwar kann sich Hypnose unter bestimmten Umständen sehr positiv auf den Verlauf einer Epilepsie auswirken, dennoch besteht eine erhöhte Anfallsgefahr und ich verfüge nicht über die nötigen medizinischen Kenntnisse, um ein solches Risiko eingehen zu können.
Kontraindikation: endogene Depressionen
Beim gesunden Menschen fährt das Gehirn nach Ausleitung der Hypnose wieder hoch in den normalen Wachzustand. Beim Depressiven kann es aber sein, dass die unteraktivierten Areale, die für die Depression verantwortlich sind das nicht schaffen und nun im Anschluss an die Trance in ihrer Aktivität noch geminderter sind als zuvor, das heißt der Klient ist nach der Hypnose "noch depressiver" als vorher - und zwar völlig unabhängig vom Inhalt der Hypnosesitzung und den darin gegebenen Suggestionen.
Kontraindikation: ADS
Bei ADS (vor allem dem unteraktiviertem ADS, weniger bzw. gar nicht bei ADHS) verhält sich die Problematik ähnlich wie bei Depressionen:
Das Gehirn befindet sich in einem unteraktivierten Zustand und die hypnotische Trance kann diesen Zustand im Zweifel begünstigen.
Ein Hypnotiseur sollte deshalb besonders darauf achten ob ein Klient mit Unteraktivierungssymptomen (Müdikgeit, Trägheit, Antriebslosigkeit) nach der Hypnose (vor allem in den ersten 1-3 Tagen nach der Sitzung) noch ausgeprägtere Symptome zeigt - dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Klienten mit ADS oder Depressionen handelt und die Trance sich negativ auf seine Störung auswirkt.
Selbstverständlich sind nicht alle Klienten, die im Anschluss an eine Hypnosesitzung müde sind gleich depressiv oder ADS-Patienten. Uns ist aber aufgefallen, dass viele (vor allem nichtmedizinische bzw. unzureichend ausgebildete) Hypnotiseure mangels entsprechender Kenntnisse über solche Störungen zu schnell hinweggehen, weil ihnen diese Mechanismen nicht bekannt sind.
Kontraindikation: Herzinfarkt / Schlaganfall
Bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall sollte die Hypnose vor allem in der ersten Phase nach dem Infarkt oder Apoplex (die ersten 1-7 Tage) nicht eingesetzt werden.
Grund ist vor allem, dass die hypnotische Trance häufig eine gefäßerweiternde (entspannende) Wirkung hat und diese direkt nach dem Anfall zur Lösung eventuell noch vorhandener Gerinnsel führen kann.
Nach der ersten Phase, in der in der Regel Blutverdünnende Medikamente gegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass der Patient wieder stabil ist und er auch für andere Reha-Maßnahmen freigegeben wird, kann die Hypnose in der Regel problemlos eingesetzt werden und kann bei der weiteren Genesung sehr hilfreich sein.
Wir erwähnen diese Kontraindikation vor allem deshalb, weil wir verhindern möchten, dass ein Hypnotiseur einem Patienten in seinem Umfeld "etwas gutes" tun möchte und ihn direkt nach einem Anfall hypnotisiert. Wenn diese Hypnose zu zeitnah durchgeführt wird, könnte sie im schlimmsten Fall zu einem weiteren Anfall führen!
Kontraindikation: Geistige Behinderung
Aufgrund der Funktionsstörungen im Gehirn geistig behinderter Menschen und der dadurch veränderten Abläufe im Inneren ist die Wirkung der Hypnose zumeist nicht oder nur sehr schwer kalkulierbar. Entspannung könnte in Aggression umschlagen, Phantasiereisen könnten zum Horrortrip werden, klassische Anwendungen könnten eine ganz andere Wirkung verursachen als sie eigentlich sollten.
Geistige Behinderungen sind somit als absolute Kontraindikation für die Hypnose anzusehen.
Kontraindikation: Suchterkrankungen
Hypnose ist zur Behandlung von Suchterkrankungen nur bedingt geeignet.
Bei stoffgebundenen Süchten liegt ihre Stärke vor allem in der Rückfallsprophylaxe, also nach dem eigentlichen Entzug, der auf klassischem Weg z.B. in einer Entzugsklinik stattfinden sollte. Der Grund weshalb die Hypnose für den Entzug nicht optimal geeignet ist ist, dass Drogen, Medikamente und Alkohol die Gehirnfunktionen stark beeinflussen können und eine klassische Therapie mit Hypnose bei vielen Suchtpatienten nicht möglich ist, weil sie durch den Drogen- oder Alkoholeinfluss den für eine Behandlung nötigen Tranczustand überhaupt nicht erreichen können.
Ist der Entzug bereits durchgeführt und der Patient "clean", kann die Hypnose dabei helfen, Entzugserscheinungen zu mildern, den Willen zu stärken und den Übergang in ein Suchtfreies leben besser zu bewältigen.
Eine Ausnahme hierbei sind nicht stoffgebundene Süchte wie z.B. die Spielsucht, die Kaufsucht, oder die Computerspielsucht, bei denen das Gehirn nicht von extern zugeführten Stoffen beeinflusst ist. Sie sind durch Hypnose teils sehr gut behandelbar.
Ebenso ist die Raucherentwöhnung eine Ausnahme, da das Nikotin sich nicht auf die Trancefähigkeit des Klienten auswirkt und er somit behandelbar bleibt.
Kontraindikation: Psychopharmaka
Psychopharmaka sind Medikamente, die die Psyche des Klienten beeinflussen sollen und wirken zumeist indem Sie bestimmte Abläufe im Gehirn verändern.
Sie stimulieren oder hemmen bestimmte Gehirnareale, fördern oder bremsen die Produktion bestimmter Hormone oder Neurotransmitter, blockieren Rezeptoren oder verhindern, dass bestimmte Funktionen über eine kritische Schwelle kommen.
Sie haben aber immer eines gemeinsam: Sie verändern die Arbeit des Gehirns.
Hypnotisiert man nun einen Klienten, der Psychopharmaka einnimmt, muss man damit rechnen, dass sein Gehirn aufgrund des Einflusses der Medikamente nicht so auf die Hypnose reagiert, wie es das Gehirn eines Klienten, der keine Medikamente einnimmt täte. Es kann sein, dass der Klient stärker auf bestimmte Hypnose-Anwendungen reagiert, er kann aber auch schwächer oder gar nicht reagieren. Im Schlimmsten Fall kann es aber auch sein, dass die Psychopharmaka die Wirkung der Hypnose so verfremden, dass ein vollkommen anderer, für den Klienten unangenehmer Zustand entsteht, dem man ansonsten in der Hypnose nicht begegnet.
Ein weiteres Problem ist, dass die Hypnose die Wirkung der Psychopharmaka ansich verändern kann.
Aus der hypnotischen Schmerzbefreiung weiß man, dass die Hypnose schon eine sehr geringe Menge an Anästhetika, die unter normalen Umständen eigentlich kaum reicht, um einen erkennbaren Effekt im Klienten zu erzeugen zu einer massiven Betäubung ausweiten kann (es werden bei der hypnotischen Betäubung in der Regel zwar keine Anästhetika benötigt, in manchen Fällen setzt man sie aber der Einfachheit halber ein, weil sie in Kombination mit Hypnose einen sehr starken Effekt entwickeln können).
Mit einer solchen Wirkungsveränderung - im positiven wie auch im negativen Sinne - muss man auch bei Psychopharmaka rechnen. Es kann im schlimmsten Fall also passieren, dass der Klient eine Art "Überdosierung" seines Medikamentes erlebt, ebenso kann es zu einem plötzlichen Wirksamkeitsverlust kommen. Beides ist bei Medikamenten, die auf die Psyche wirken riskant, denn man kann sich vorstellen, welche Folgen eine plötzliche Veränderung in der Wirkung von bspw. Antidepressiva auftreten könnten: Von manischen Phasen bis hin zu verstärkten Depressionen wäre alles möglich und niemand kann vorhersagen, welche Wirkungen bei einem Klienten tatsächlich zu erwarten sind.
Kontraindikation: Schwangerschaft
Hypnose in der Schwangerschaft kann je nach Anwendung sehr belastend für Mutter und ungeborenes Kind sein. Gerade emotional aufwühlende Anwendungen sind daher nach Möglichkeit zu vermeiden.
Aber auch (hypnotische) Entspannung ist in der Schwangerschaft nicht immer empfehlenswert. So kann Tiefenentspannung bspw. zu vorzeitigen Wegen und Frühgeburten führen.
Mit Schwangeren sollte deshalb nur arbeiten, wer in speziellen Hypnose-Techniken für die Schwangerschaft ausgebildet ist und genau einschätzen kann, welche Behandlungen er bei Schwangeren durchführen kann und welche er besser nicht durchführen sollte. Reguläre Standard-Hypnoseanwendungen sollten nicht oder nur dann durchgeführt werden, wenn die Sicherheit der Schwangeren gewährleistet ist (z.B. durch ein CTG).
Relative Kontraindikationen sind Gegenanzeigen, bei denen die Hypnose nur mit besonderen Fachkenntnissen, einer speziellen Ausbildung oder einer geeigneten medizinischen Qualifikation / Heilerlaubnis angewendet werden sollte.
Wenn bei Ihnen ein psychotisches Beschwerdebild vorliegt (Halluzinationen etc.), eine schwere Persönlichkeitsstörung, wenn akute Suizidgefahr bei einer schweren Depression vorliegt, Epilepsie diagnostiziert wurde oder Sie eine Erkrankung haben, die Ihnen die Teilnahme am therapeutischen Prozess nicht möglich macht (schwere geistige Behinderung, Demenz, extreme Schwerhörigkeit, etc.) dann ist Hypnose für Sie nicht die geeignete Therapieform. Weiterhin sind Sie bei mir nicht richtig, wenn Ihr Beschwerdebild so massiv ist, dass eine stationäre Versorgung angezeigt ist und somit ambulante Kontakte nicht ausreichen. Was weiterhin gegen eine Behandlung mit Hypnose spricht ist, wenn trotz ausführlicher Informations- und Aufklärungsgepräche noch Angst vor Hypnose besteht oder die Beziehung zu mir als Therapeutin nicht stimmig erscheint. Zudem beginne ich keine Therapie mit Patienten, die keine Bereitschaft an den Tag legen, mitzuarbeiten oder gar keinen Wunsch nach Veränderung hegen.
Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:
Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...)
Persönlichkeitsstörungen
Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
Herzerkrankungen
Erkrankungen des zentralen Nervensystems
Thrombose
Depressionen (bestimmte Arten)
ADS (bestimmte Formen)
kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
geistig behinderten Menschen
Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
Einnahme von Psychopharmaka
Schwangerschaft (hier sollten nur bestimmte Hypnosetechniken von speziell dafür ausgebildeten Therapeuten angewandt werden)